Konditionen und Wertstellungsregelungen
- Als Konditionen bezeichnen die Kreditinstitute die Preise für ihre Finanzdienstleistungen. Dazu zählen:
Zinsen, Gebühren, Provisionen und Spesen - Die Wertstellung (Valuta) ist:
- der Zeitpunkt des Geldzuflusses bei Zahlungseingängen auf dem Konto,
- der Zeitpunkt des Geldabflusses bei Zahlungsausgängen zulasten des Kontos.
- Am Wertstellungstag beginnt die Zinsrechnung bei Buchungen auf Kundenkonten. Der Wertstellungstag ist nicht zu verwechseln mit dem Buchungstag.
Kontoauszug und Rechnungsabschluss
Was ist der Rechnungsabschluss?
Kreditinstitute sind bei Girokonten verpflichtet, dem Kontoinhaber in periodischen Abständen einen Rechnungsabschluss zu erteilen. Dieser Rechnungsabschluss darf nicht verwechselt werden mit einem beliebigen Kontoauszug, der lediglich einen aktuellen Postensaldo enthält.
Hintergrund?
Nach den AGB werden Girokonten als Kontokorrent im Sinne des § 355 HGB (analog in Österreich gilt § 355 UGB) geführt. Das hat zur Folge, dass die kontokorrentrechtlichen Bestimmungen gelten. Dabei ist zwischen dem einfachen Kontoauszug, der lediglich einen aktuellen Postensaldo zeigt, und einem Rechnungsabschluss deutlich zu unterscheiden. Der Rechnungsabschluss ist der nach § 355 Abs. 2 HGB verlangte Periodenabschluss, dem besondere rechtliche Bedeutung zukommt. Innerhalb der AGB wird ausdrücklich zwischen Rechnungsabschlüssen und sonstigen Kontoauszügen unterschieden.
Kontoauszug Bestandteile:
Alter Saldo, Soll- u. Habenbuchungen, Buchungstag, Wertstellung, Verwendungszweck und Betrag
Rechnungsabschluss Bestandteile:
Habenzinsen, Sollzinsen, Überziehungszinsen, Grundpreis, Postenentgelte, Porto, sonstige Entgelte