Welche Funktionen hat Geld?
Recheneinheit |
Allgemeines Tauschmittel |
Wertaufbewahrungsmittel |
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Güter werden mit Geldeinheiten (z.B. Euro/Cent) bewertet und damit gleichnamig gemacht |
Geld wird im Allgemeinen von jedermann als Zwischentauschmittel akzeptiert |
Geld ist haltbar und nutzt sich nicht ab. Es kann körperlich aufbewahrt oder angelegt werden. |
Was ist das Münzregal und das Notenprivileg?
Münzregal
Alleiniges Recht zur Prägung und Ausgabe von Münzen
Dieses Recht hat nur die Bundesregierung
(Das Volumen der geprägten Münzen muss von der EZB genehmigt werden)
Notenprivileg
Alleiniges Recht zur Ausgabe von Euro-Banknoten
Dieses Recht besitzt die Europäische Zentralbank (EZB)
Unbeschränkte gesetzliche Zahlungsmittel
In der Europäischen Währungsunion sind Euro-Banknoten unbeschränkte gesetzliche Zahlungsmittel, die in voller Höhe anzunehmen sind.
Beschränkte gesetzliche Zahlungsmittel
In der Europäischen Währungsunion sind Euro- und Cent-Münzen beschränkte gesetzliche Zahlungsmittel, die bis zu einem bestimmten Höchstbetrag anzunehmen sind.
Bargeld vs. Buchgeld
Bargeld
Existiert heute in Form von Münzen und Banknoten und ist gesetzliches Zahlungsmittel. Es wird von staatlichen Institutionen geschaffen
Buchgeld
= Giralgeld
Existiert in Form von Sichteinlagen bei Kreditinstituten und Postscheckämtern. Es entsteht weitgehend unabhängig von der staatlichen Geldhoheit
vgl. Giralgeldschöpfung
vgl. Umlaufgeschwindigkeit des Geldes
Falschgeld
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erkanntes Falschgeld
- muss an die Polizei weitergeleitet werden
- Dt. Bundesbank muss informiert werden
- Falschgeld wird ersatzlos eingezogen!!!
- Kunde erhält über den Betrag eine Empfangsbestätigung
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verdächtiges Geld
- muss der Bundesbank zur Begutachtung übergeben werden
Beschädigtes Geld
- eingerissene Scheine können erstattet werden
- bei einmal durchgerissenen Scheinen (Nummer der 2 Hälften identisch) kann der Schein erstattet werden
- Banknoten, die mehr als 1x durchgerissen sind, werden bei der Bundesbank eingereicht und geprüft, ggf. erstattet
- bei stark beschädigten Scheinen muss eindeutig mehr als 50 % vorhanden sein, dann Erstattung
- im Zweifelsfall Antrag bei der Bundesbank, ggf. Erstattung
- Bei Banknoten, die von der Polizei präpariert wurden, muss ein Antrag an die Bundesbank gestellt werden und das Polizeiprotokoll beigefügt werden. Erstattung durch die Bundesbank.