Geld

     

    Welche Funktionen hat Geld?

    Recheneinheit

    Allgemeines Tauschmittel

    Wertaufbewahrungsmittel

    Güter werden mit Geldeinheiten (z.B. Euro/Cent) bewertet und damit gleichnamig gemacht

    Geld wird im Allgemeinen von jedermann als Zwischentauschmittel akzeptiert

    Geld ist haltbar und nutzt sich nicht ab. Es kann körperlich aufbewahrt oder angelegt werden.

     

    Was ist das Münzregal und das Notenprivileg?

    Münzregal

    Alleiniges Recht zur Prägung und Ausgabe von Münzen

    Dieses Recht hat nur die Bundesregierung

    (Das Volumen der geprägten Münzen muss von der EZB genehmigt werden)

    Notenprivileg

    Alleiniges Recht zur Ausgabe von Euro-Banknoten

    Dieses Recht besitzt die Europäische Zentralbank (EZB)

     

     

     

    Unbeschränkte gesetzliche Zahlungsmittel

    In der Europäischen Währungsunion sind Euro-Banknoten unbeschränkte gesetzliche Zahlungsmittel, die in voller Höhe anzunehmen sind. 

    Beschränkte gesetzliche Zahlungsmittel

    In der Europäischen Währungsunion sind Euro- und Cent-Münzen beschränkte gesetzliche Zahlungsmittel, die bis zu einem bestimmten Höchstbetrag anzunehmen sind.

     

    Bargeld vs. Buchgeld

    Bargeld

    Existiert heute in Form von Münzen und Banknoten und ist gesetzliches Zahlungsmittel. Es wird von staatlichen Institutionen geschaffen

    Buchgeld

    = Giralgeld

    Existiert in Form von Sichteinlagen bei Kreditinstituten und Postscheckämtern. Es entsteht weitgehend unabhängig von der staatlichen Geldhoheit

    vgl. Giralgeldschöpfung

    vgl. Umlaufgeschwindigkeit des Geldes

     

     

    Falschgeld

    • erkanntes Falschgeld

      - muss an die Polizei weitergeleitet werden

      - Dt. Bundesbank muss informiert werden

      - Falschgeld wird ersatzlos eingezogen!!!

      - Kunde erhält über den Betrag eine Empfangsbestätigung

    • verdächtiges Geld

      - muss der Bundesbank zur Begutachtung übergeben werden

     

    Beschädigtes Geld

    • eingerissene Scheine können erstattet werden
    • bei einmal durchgerissenen Scheinen (Nummer der 2 Hälften identisch) kann der Schein erstattet werden
    • Banknoten, die mehr als 1x durchgerissen sind, werden bei der Bundesbank eingereicht und geprüft, ggf. erstattet
    • bei stark beschädigten Scheinen muss eindeutig mehr als 50 % vorhanden sein, dann Erstattung
    • im Zweifelsfall Antrag bei der Bundesbank, ggf. Erstattung
    • Bei Banknoten, die von der Polizei präpariert wurden, muss ein Antrag an die Bundesbank gestellt werden und das Polizeiprotokoll beigefügt werden. Erstattung durch die Bundesbank.

     

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