Geld

 

Welche Funktionen hat Geld?

Recheneinheit

Allgemeines Tauschmittel

Wertaufbewahrungsmittel

Güter werden mit Geldeinheiten (z.B. Euro/Cent) bewertet und damit gleichnamig gemacht

Geld wird im Allgemeinen von jedermann als Zwischentauschmittel akzeptiert

Geld ist haltbar und nutzt sich nicht ab. Es kann körperlich aufbewahrt oder angelegt werden.

 

Was ist das Münzregal und das Notenprivileg?

Münzregal

Alleiniges Recht zur Prägung und Ausgabe von Münzen

Dieses Recht hat nur die Bundesregierung

(Das Volumen der geprägten Münzen muss von der EZB genehmigt werden)

Notenprivileg

Alleiniges Recht zur Ausgabe von Euro-Banknoten

Dieses Recht besitzt die Europäische Zentralbank (EZB)

 

 

 

Unbeschränkte gesetzliche Zahlungsmittel

In der Europäischen Währungsunion sind Euro-Banknoten unbeschränkte gesetzliche Zahlungsmittel, die in voller Höhe anzunehmen sind. 

Beschränkte gesetzliche Zahlungsmittel

In der Europäischen Währungsunion sind Euro- und Cent-Münzen beschränkte gesetzliche Zahlungsmittel, die bis zu einem bestimmten Höchstbetrag anzunehmen sind.

 

Bargeld vs. Buchgeld

Bargeld

Existiert heute in Form von Münzen und Banknoten und ist gesetzliches Zahlungsmittel. Es wird von staatlichen Institutionen geschaffen

Buchgeld

= Giralgeld

Existiert in Form von Sichteinlagen bei Kreditinstituten und Postscheckämtern. Es entsteht weitgehend unabhängig von der staatlichen Geldhoheit

vgl. Giralgeldschöpfung

vgl. Umlaufgeschwindigkeit des Geldes

 

 

Falschgeld

  • erkanntes Falschgeld

    - muss an die Polizei weitergeleitet werden

    - Dt. Bundesbank muss informiert werden

    - Falschgeld wird ersatzlos eingezogen!!!

    - Kunde erhält über den Betrag eine Empfangsbestätigung

  • verdächtiges Geld

    - muss der Bundesbank zur Begutachtung übergeben werden

 

Beschädigtes Geld

  • eingerissene Scheine können erstattet werden
  • bei einmal durchgerissenen Scheinen (Nummer der 2 Hälften identisch) kann der Schein erstattet werden
  • Banknoten, die mehr als 1x durchgerissen sind, werden bei der Bundesbank eingereicht und geprüft, ggf. erstattet
  • bei stark beschädigten Scheinen muss eindeutig mehr als 50 % vorhanden sein, dann Erstattung
  • im Zweifelsfall Antrag bei der Bundesbank, ggf. Erstattung
  • Bei Banknoten, die von der Polizei präpariert wurden, muss ein Antrag an die Bundesbank gestellt werden und das Polizeiprotokoll beigefügt werden. Erstattung durch die Bundesbank.

 

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