EBICS

EBICS
 
Firmenkunden können mit mit dem DFÜ-Abkommen (Schnittstellenspezifikation zum Abkommen über die Datenfernübertragung zwischen Kunde und Kreditinstitut) ihren Zahlungsverkehr mit einem Standardprodukt und einer Elektronischen Signatur mit jedem Kreditinstitut  sicher abwickeln.

Der Kommunikationsstandard EBICS "Electronic Banking Internet Communication Standard" erfüllt hierbei die Forderung von Kunden und Instituten nach internetbasierten Lösungen im Electronic Banking.

EBICS zeichnet sich durch folgende Eigenschaften aus und bietet folgende Vorteile:

  • Ein Standard für alle Kreditinstitute und Kunden, d. h. Firmenkunden erreichen mit einer Software jedes Kreditinstitut, das EBICS anbietet (in Deutschland ist dies jedes Kreditinstitut)
  • Offener Standard, d. h. Firmenkunden können Standard-Produkte oder  individuelle Software einsetzen.
  • Moderne Technologie, internationale Standards wie XML, https, TLS, ZIP
  • Höchste Sicherheitsstandards z. B. Verschlüsselung auf Transportebene und Ende-zu-Ende
  • Ein Transportmittel für alle Geschäftsprozesse wie Lastschriften, Überweisungen, Kontoauszüge, Cash-Management, Wertpapierorder und vieles mehr
  • Einbeziehung von Dienstleistern durch mehrstufiges Unterschriftskonzept
  • Standortunabhängige Freigabe von Aufträgen
  • Preis und Leistung bestimmen den Wettbewerb, nicht die Technik und die mit einem Wechsel der Bankverbindung verbundenen Umstellungsaufwände.

EBICS wird ebenfalls in der Interbank-Kommunikation und von Clearinghäusern (CSMs) eingesetzt. Die erwiesenen Eigenschaften von EBICS wie zum Beispiel seine hohe Sicherheit und Zuverlässigkeit sowie seine Kostengünstigkeit gelten in gleicher Weise für die Interbank-Kommunikation bzw. für den Einsatz bei bei CSMs.

Der Zweck der EBICS-Gesellschaft, deren Mitglieder zur Zeit die Kreditwirtschaften von Deutschland, Frankreich und der Schweiz sind, ist die Weiterentwicklung und Pflege des EBICS-Standards und das Halten der Markenrechte. Die EBICS-Gesellschaft bietet insbesondere die Möglichkeit des Beitrittes weiterer Länder, wodurch sich das EBICS-Verfahren zu einem europäischen Standard weiterentwickeln kann.

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