Geldwäschegesetz

Geldwäsche ist ...

das Einschleusen von Vermögenswerten,

die aus bestimmten Straftaten herrühren,

in den legalen Finanz- und Wirtschaftskreislauf

unter Verschleierung ihrer Herkunft und

Vortäuschung einer rechtmäßigen Einnahme.

Das Geldwäschegesetz soll verhindern, dass illegal erworbene Vermögenswerte, vor allem Bargeld, durch die Umwandlung in Buchgeld in den legalen Finanzkreislauf eingeschleust wird.

Es besteht die Pflicht zur Identifizierung von Personen und Vorgängen und bei Verdacht Anzeige zu erstatten.

 

 

Pflichten aus dem Geldwäschegesetz

–Sorgfaltspflichten, die sich aus dem jeweiligen Risiko ergeben

  • Identifizierungspflichten
  • Abklärung des wirtschaftlich Berechtigten
  • Informations- und Dokumentationsanforderungen
  • kontinuierliche Überwachung, Aktualisierung der Daten

–Interne Sicherungsmaßnahmen

  • Richtlinien und Anweisungen
  • Kontenscreening
  • Geldwäschegefährdungsanalyse
  • Schulung

–Verhalten im Verdacht

  • Anzeigepflicht, neu: Fehlende Anzeige ist bußgeldbewehrt
  • Informationsverbote

Sorgfaltspflichten lt. GWG

Der Normalfall: allgemeine Sorgfaltspflichten (Customer Due Diligence)

–Identifizierung

–Informationen über Zweck und Art der geplanten Geschäftsbeziehung

–Abklärung des wirtschaftlich Berechtigten

–kontinuierliche Überwachung der Verbindung und Aktualisierung aller Informationen

 

Der Spezialfall: verstärkte Sorgfaltspflichten

–Erkennung und Behandlung (z. B. politisch exponierte Personen)

–spezielle Genehmigungsprocedere

–angemessene Maßnahmen zur Bestimmung der Herkunft der Vermögenswerte

–verstärkte kontinuierliche Überwachung

 

Die vereinfachten Sorgfaltspflichten

– teilweise oder gänzliche Erleichterungen (Anderkonten, Behörden)

Wann müssen diese Sorgfaltspflichten erledigt sein?

Die Konsequenzen bei Nichterfüllen von Sorgfaltspflichten:

– Die Geschäftsbeziehung muss gekündigt werden bzw. die Transaktion oder Geschäftsbeziehung darf nicht ausgeführt oder eröffnet werden.

 

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