Bankgeheimnis

= Verschwiegenheitspflicht (spezielles Berufs- und Geschäftsgeheimnis der Kreditinstitute (KI´s), das sich aus den selbständigen Nebenpflichten der KIs ableitet)

Umfang:

Stillschweigen über die vermögensmässigen und sonstigen Belange der Kunden zu wahren, über die es im Verlauf der geschäftlichen Verbindung (nicht Kontoverbindung) Kenntnis erlangt.

Recht der KI´s Auskünfte gegen jedermann zu verweigern, sofern   nicht ausnahmsweise eine ausdrückliche gesetzliche Offenbarungspflicht besteht oder aus sonstigen Gründen von der Verschwiegenheitspflicht entbunden ist.

 

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