= Verschwiegenheitspflicht (spezielles Berufs- und Geschäftsgeheimnis der Kreditinstitute (KI´s), das sich aus den selbständigen Nebenpflichten der KIs ableitet)
Umfang:
Stillschweigen über die vermögensmässigen und sonstigen Belange der Kunden zu wahren, über die es im Verlauf der geschäftlichen Verbindung (nicht Kontoverbindung) Kenntnis erlangt.
Recht der KI´s Auskünfte gegen jedermann zu verweigern, sofern nicht ausnahmsweise eine ausdrückliche gesetzliche Offenbarungspflicht besteht oder aus sonstigen Gründen von der Verschwiegenheitspflicht entbunden ist.