Die Echtzeitüberweisung (Instant Payment)

Merkmale der Echtzeitüberweisung

  • Betrag max. 100.000 Euro pro Überweisung.
  • Ausführung innerhalb von max. 10 Sekunden.
  • Mitteilung über eine mögliche Nichtausführung innerhalb von max. 20 Sekunden.
  • Der Betrag steht dem Empfänger nach Eingang sofort zur Verfügung.

Allgemeines

Echtzeit (englisch real-time) bedeutet in der Informationstechnik, dass durch die Online-Verbindung verschiedener stets betriebsbereiter Rechnersysteme diese die betreffenden Daten nach Erfassung innerhalb einer vorgegebenen Zeitspanne für andere Rechner sofort durch Synchronisation verfügbar machen. Bei Direktbanken welche im Mobile-Banking tätig sind, wie etwa N26 und bunq, gehört die Echtzeitüberweisung bereits zum Standard. Die für Bankkunden geschaffene Echtzeitüberweisung ist im Kreditwesen keine Finanzinnovation, weil bereits seit Januar 1999 Echtzeit-Bruttoabwicklungssysteme wie TARGET oder TARGET2 innerhalb des Bankensystems zum Einsatz kommen.

Die Echtzeitüberweisung entstand auf Initiative des European Retail Payments Board (ERPB) im Dezember 2014, der im November 2015 das Nachfolge-Gremium des SEPA Council mit der Entwicklung eines Echtzeit-Überweisungssystems beauftragte. Der Europäische Zahlungsverkehrsausschuss (EPC) ließ im November 2017 für alle EU-Mitgliedstaaten ein auf SEPA und dem ISO-Standard 20022 basierendes Zahlungssystem unter dem Namen „Echtzeitüberweisung“ zu. Überweisungen werden nun nicht mehr bis zu einer bestimmten Uhrzeit gesammelt und anschließend stapelweise ausgeführt. Das Batchverfahren wird durch ein IT-Verfahren ersetzt, bei dem die gesamte Transaktion höchstens 10 Sekunden dauern soll.

Die Hypovereinsbank (HVB) bietet „Instant Payment (IP)“ als erstes deutsche Kreditinstitut seit dem 21. November 2017 an, die Sparkassen folgten am 10. Juli 2018. Die norisbank führte Echtzeitüberweisungen am 20. November 2018 ein.

Rechtsfragen

Die Echtzeitüberweisung beruht auf dem SEPA Instant Credit Transfer (SCTInst)-Abkommen, dessen wesentliche Regelungen die Kreditinstitute durch Änderungen ihrer Allgemeinen Geschäftsbedingungen übernommen haben. Es sieht unter anderem vor, dass Echtzeitüberweisungen täglich 24 Stunden ganzjährig möglich sein müssen, also auch an Sonntagen und Feiertagen. Ein bisher üblicher Annahmeschluss (englisch cut-off) ist deshalb ausgeschlossen.

Echtzeitzahlungen sollen unabhängig vom Zahlungsinstrument (Überweisung, Lastschrift oder Kartenzahlung), vom zugrundeliegenden Clearingverfahren (bilaterales Interbanken-Clearing oder über Clearinghäuser) und vom Settlement (nachgelagertes Netto-Settlement unter Stellung von Sicherheiten oder Echtzeit-Bruttoabwicklungssystem) zur Verfügung stehen.

Der Zahlungsauftrag durch Echtzeitüberweisung ist in Deutschland gemäß § 675p Abs. 1 BGB nicht widerruflich. Da jedoch das SCTInst eine Rückrufmöglichkeit innerhalb von 10 Bankarbeitstagen vorsieht und das SCTInst ein Lex specialis im Verhältnis zum BGB darstellt, ist ein Rückruf möglich.

Ablauf

Diese Zahlungsart ist eine Funktion im Online-Banking, die nach Login vom Nutzer als Zahlungspflichtigem auszuwählen ist. Nach Eingabe der Zahlungsdaten einschließlich Zahlungsempfänger, dessen Bankverbindung und dem Zahlungsbetrag (maximal möglich: 15.000 Euro; ab dem 01.07.2020: 100.000 Euro) erfolgt die Autorisierung zum Zahlungsvorgang durch den zahlungspflichtigen Zahler. Dieser identifiziert sich gegenüber seiner Zahlstelle Mittels einer TAN, mit welcher der Zahlungsvorgang abgeschlossen wird. Hierdurch erfolgt sofort die Belastung auf dem Girokonto, die Gutschrift beim Zahlungsempfänger erfolgt maximal 10 Sekunden später. Hierüber informiert die Empfängerbank sofort den Zahler. Für Echtzeitüberweisungen werden teilweise Bankgebühren erhoben.

Möglich werden hierdurch auch Zahlungen am sogenannten Point of Sale. Beispielsweise indem der Kunde via App die Echzeitüberweisung beim Bezahlprozess an der Kasse des Geschäftes bestätigt. Die App kann nach Zahlungsdiensterichtlinie auch von einem Drittdienstleister betrieben werden.

 

 

 

 

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