SEPA Firmenlastschrift

0 Abschluss des Inkasso Vertrags

Der Kreditor (Zahlungsempfänger) schließt mit seiner Bank den Inkassovertrag, der Grundlage für die Einreichung von SEPA-Lastschriften ist. Der Inkassovertrag regelt die Rechte und Pflichten der beiden beteiligten Vertragspartner. Insbesondere wird auch hier der Leistungsumfang der Kreditorbank festgelegt.

  • Festlegung der XML-Formate, mit denen der Kreditor die Lastschrift einreichen kann
  • Festlegung ob ein Storno vor der Verrechnung möglich ist und wie die Einreichung des Stornos erfolgt (als XML-Datei, telefonisch, per Fax usw.)
  • Ob und wie Rückweisungen (Refusals) avisiert werden
  • Festlegung der Cut-Off Zeiten (Einreichungszeiten)

 

 

1. Vordruck Mandat

Der Kreditor stellt dem Debitor (Zahlungspflichtiger) das Formular für das Mandat zur Verfügung. Bei Bestandskunden besteht die Möglichkeiten, das Mandatsformular zu personalisieren, so dass der Debitor nur noch das Datum einzutragen und das Mandat zu unterschreiben hat.  Es besteht auch die Möglichkeit, das Mandat elektronisch zu erteilen.

2. Erteilung des Mandats

Der Debitor ergänzt die benötigten Angaben (falls erforderlich):

  • Vorname und Name (Kontoinhaber)
  • Postleitzahl und Ort (Kontoinhaber / Angabe optional)
  • Kreditinstitut (Name und BIC)
  • IBAN
  • Vorname und Name des Vertragspartners (Schuldner aus dem Vertragsverhältnis, wenn vom Kontoinhaber (Debitor) abweichend)
  • Datum, Ort und Unterschrift

Das Mandat wird nach Erhalt vom Kreditor dematerialisiert. Da der Kreditor verpflichtet ist, auf Anforderung seiner Bank eine Kopie des Mandats (ggf. mit allen Änderungen) zur Verfügung zu stellen, wird eine entsprechende Mandatsverwaltung benötigt.

2a. Weiterleitung der Mandatskopie

Der Debitor stellt seiner Bank eine Kopie des Mandats zur Verfügung.

3. Pre-Notification

Vor dem Einzug informiert der Kreditor den Debitor über den geplanten Einzug. Dies geschieht durch eine separate Information oder aber als Teil der Rechnung oder des Vertrags.

Bei Folgelastschriften kann diese Mitteilung entfallen, wenn der Kunde zuvor über die Beträge und die Einzugstermine informiert wurde.

4. Einreichung der Lastschrift

Mit der Lastschrift werden Daten aus dem Mandat mit übertragen. Dies sind:

  • Kreditor-ID
  • Mandats-ID
  • Datum der Mandatserteilung
  • Name des Debitors
  • Adresse des Debitors (optional)
  • IBAN des Debitors
  • BIC der Bank des Debitors
  • Art der Lastschrift (Core oder B2B)
  • Typ der Lastschrift (Erst-, Folge-, Einmal-Lastschrift oder letzte Lastschrift)
  • Name des Vertragspartners (Schuldner, wenn vom Kontoinhaber (Kreditor) verschieden)

Mit der Lastschrift wird auch der Zeitpunkt mitgegeben, an dem der Einzug erfolgen soll (Fälligkeitstermin). Eine B2B-Lastschrift muss einen TARGET-Arbeitstage vor dem Fälligkeitstermin bei der Bank des Debitors vorliegen. Dementsprechend rechtzeitig muss der Kreditor die Lastschrift bei seiner Bank einreichen.

5. Weiterleitung der Lastschrift

Die Bank des Kreditors prüft die Lastschrift auf Vollständigkeit und auf Gültigkeit der Kreditor-ID. Fehlerfreie Lastschriften leitet sie direkt oder über eine Clearing- und Settlement-Infrastruktur (z.B. die Deutsche Bundesbank) an die Bank des Debitors weiter. Die Bank des Debitors prüft, ob eine Mandatskopie zu dem Konto des Debitors hinterlegt ist. Ist das Konto für SEPA-Lastschriften generell oder aufgrund von speziellen Kriterien für die vorliegende Lastschrift gesperrt, so weist die Bank des Debitors die Lastschrift zurück.

6. Avisierung der Lastschrift

Im Rahmen eines value added services (VAS) kann die Bank des Debitors den Debitor über die anstehende Lastschrift informieren. Die Information über anstehende Lastschriften kann durch ein Avis erfolgen. Der im SEPA Umfeld verwendete ISO20022 Standard stellt hier entsprechende Nachrichtentypen zur Verfügung.

Aufgrund des in der Lastschrift mitgegebenen gewünschten Belastungsdatums berechnet die Bank das Verrechnungsdatum. Das Verrechnungsdatum ist in der Regel das vom Kreditor gewünschte Belastungsdatum. Fällt das gewünschte Belastungsdatum auf einen nicht-TARGET-Arbeitstag, so ergibt sich als Verrechnungsdatum der nächste TARGET-Arbeitstag.


Am Verrechnungstag (in der Regel der Fälligkeitstermin) erfolgt die Belastung des Kontos des Debitors. An diesem Tage verrechnet die Bank des Debitors mit der Bank des Kreditors (ggf. über die Clearing- und Settlement-Infrastruktur). In der Regel erhält auch der Kreditor am Verrechnungstag seine Gutschrift.

13. Belastung des Kontos des Debitors

Am Verrechnungstag wird das Konto des Debitors belastet.

14. Gutschrift auf das Konto des Kreditors

Am Verrechnungstag erfolgt die Gutschrift auf dem Konto des Kreditors.

17. Kontoauszugsinformation

Am Verrechnungstag oder später erhält der Debitor auf seinen Kontoauszug die Information über die Belastung auf seinem Konto.

18. Kontoauszugsinformationen

Am Verrechnungstag oder später erhält der Kreditor auf seinem Kontoauszug die Information über die Gutschrift.

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