SEPA Lastschriften

 

Allgemeines zur SEPA-Lastschrift

Aufgrund der unterschiedlichen rechtlichen Rahmenbedingungen und verschiedenen nationalen Lastschriftverfahren hatte sich der European Payments Council (EPC) frühzeitig für die Entwicklung eines völlig neuen SEPA-Lastschriftverfahrens entschieden. Dies konnte allerdings erst implementiert werden, nachdem ein gemeinsamer Rechtsrahmen in der Europäischen Union entwickelt wurde. Mit der Umsetzung der Zahlungsdiensterichtlinie in nationales Recht können Kreditinstitute ab November 2009 die SEPA-Lastschrift anbieten. Das Eurosystem ermittelt regelmäßig die Nutzung der SEPA-Lastschrift im gesamten Euroraum bzw. in den einzelnen SEPA-Teilnehmerländern mit Hilfe sogenannter SEPA-Indikatoren (2009/2010).

Vorgesehen sind zwei Lastschriftverfahren: eine Basisvariante (SEPA Core Direct Debit) sowie ein Verfahren, das ausschließlich für den Verkehr mit Geschäftskunden vorgesehen ist (Firmenlastschrift oder SEPA Business to Business Direct Debit). Die Basisversion der SEPA-Lastschrift enthält vom deutschen Einzugsermächtigungslastschriftverfahren zahlreiche bekannte Elemente. Die Firmenlastschrift berücksichtigt die Bedürfnisse von Geschäftskunden und ist dem heutigen Abbuchungsauftragsverfahren ähnlich.

SEPA-Basislastschrift (SEPA Core Direct Debit)

Gemäß den Regelwerken für die SEPA-Basislastschrift müssen Lastschriften einen Tag vor Fälligkeit bei der Zahlstelle vorliegen. Eine SEPA-Basislastschrift kann innerhalb von acht Wochen nach Belastung an den Einreicher zurückgegeben werden, d.h. die entsprechende Kontobelastung rückgängig gemacht werden. Bei Vorliegen einer unautorisierten Lastschrift, d.h. einer unrechtmäßigen Kontobelastung, kann die Zahlung innerhalb von 13 Monaten nach der Kontobelastung zurückgegeben werden.

SEPA-Firmenlastschrift (SEPA Business to Business Direct Debit)

Einmalige, erstmalige oder Folgelastschriften müssen gemäß den SEPA-Regelwerken für die SEPA-Firmenlastschrift einen Tag vor Fälligkeit bei der Zahlstelle vorliegen. Bei der SEPA-Firmenlastschrift besteht keine Möglichkeit der Rückgabe der Lastschrift, da die Bank des Zahlers (Zahlstelle) verpflichtet ist, die Mandatsdaten bereits vor der Belastung auf Übereinstimmung mit der vorliegenden Zahlung zu prüfen.

Die rechtliche Legitimation für den Einzug von SEPA-Lastschriften sind SEPA-Mandate. Diese umfassen sowohl die Zustimmung des Zahlungspflichtigen zum Einzug der Zahlung per SEPA-Lastschrift an den Zahlungsempfänger als auch den Auftrag an die eigene Bank zwecks Einlösung und Kontobelastung der Zahlung. Der Zentrale Kreditausschuss (ZKA) stellt Beispiel-Formulare für die SEPA-Mandate (SEPA Core Direct Debit Mandat und SEPA Business to Business Direct Debit Mandat) zur Verfügung.

 

Die Gläubiger-ID

Die Gläubiger-ID muss bei der Bundesbank beantragt werden. 

Ablauf bevor Lastschriften vom Kreditor bei der Bank aufgeliefert werden dürfen